Im Rahmen der Zusammenarbeit mit anderen Kollegen ist die ergänzende Beratung im Bereich des Arbeitsrechts möglich. Rechtsanwältin Irene Lederle, mit der mich eine langjährige Zusammenarbeit verbindet, ist in diesem Bereich zunächst als Inhouse-Juristin und nunmehr als Anwältin langjährig tätig.

 

Bei der Zusammenarbeit im Bereich des Arbeitsrechtes wird die Führung des Mandates einheitlich wahrgenommen, so dass Ihnen beide beteiligten Rechtsanwälte für Auskünfte zur Verfügung stehen. Dies ist besonders dann wesentlich, wenn enge Zusammenhänge mit dem allgemeinen Mandat, insbesondere im IT Recht oder Datenschutz bestehen.

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