Wichtiges Gestaltungsmittel für die Rechtsbeziehungen der Mandanten mit ihren Geschäftspartnern ist die Schaffung von individuellen oder allgemein im Tätigkeitsfeld des Mandanten verwendeten Verträgen. Dabei regeln Verträge nicht nur Rechtsbeziehungen, sondern sollen auch und gerade der Konfliktvermeidung zwischen den Vertragsparteien dienen. Anwaltliche Aufgabe ist es aus unserer Sicht dabei, die individuelle Situation des Mandanten zu erfassen und darauf aufbauend die Verträge zu entwickeln. So entwickelte Verträge und bereits vorhandene Verträge sind aufeinander abzustimmen und in einen systematischen Zusammenhang zu stellen, der nicht nur eine sichere Anwendbarkeit der Verträge durch den Mandanten sicherstellt, sondern auch eine Überwachung und Anpassung der Verträge an aktuelle Rechtsentwicklungen ermöglicht.
Die Erstellung von Verträgen und das Führen von Verhandlungen kann dabei sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache erfolgen.
