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Die Zulassung als Anwalt erfolgte 1994 in Berlin und besteht nach einer zweijährigen Tätigkeit für eine deutsche Großkanzlei seit 1996 beim Amtsgericht München und den Landgerichten München I und II. Seit 1999 besteht eine Zulassung auch beim Oberlandesgericht München, wobei seit Wegfall der örtlichen Vertretungsbeschränkung eine Vertretung vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie den Obergerichten des Bundes mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes möglich ist.
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Für die Vertretung bei Verfahren vor dem Bundesgerichtshof empfehlen wir den Mandanten gerne einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Kollegen und begleiten das Verfahren inhaltlich. Bei der Vertretung vor den Patentgerichten einschließlich des Bundespatentgerichts empfehlen wir die gleichzeitige Einbeziehung eines Patentanwaltes.
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Soweit aufgrund der Entfernung des jeweiligen Gerichts eine persönliche Wahrnehmung des Termines vor Ort nicht sinnvoll oder wirtschaftlich ist, verfügen und vermitteln wir Kontakt zu entsprechenden Kollegen vor Ort. Umgekehrt nimmt unsere Kanzlei auch Gerichtstermine für auswärtige Kollegen in und um München wahr.
