In der 908. Sitzung des Bundesrates ist nunmehr unter Top 16 die Beschlussfassung über das Leistungsschutzrecht angesetzt. Die Beschlussvorlage sieht nur eine unwesentliche Änderung für den neuen § 87f Absatz 1 Satz 1 vor, der nunmehr – entsprechend dem Vorschlag des Rechtsausschusses – wie folgt lauten soll:

Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlichzugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte.

Ergänzend gibt es einen Antrag der Länder Hamburg und Baden-Württemberg, der unter anderem folgendes fordert:

Der Bundesrat erwartet, dass eine neue Bundesregierung nach dem 22. September dieses Jahres einen Vorschlag zur Novellierung des jetzt vom Deutschen Bundestag beschlossenen und gemessen an den genannten Kriterien unzureichenden Gesetzes vorlegen wird.

Der Antrag des Landes Schleswig-Holstein richtet sich dagegen auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses.

Damit ist davon auszugehen, dass der Antrag gemäß der Beschlussvorlage angenommen wird.

Erste Pressestimmen titeln – wie hier bei Spiegel Online:

Umstrittenes Internetgesetz: Bundesrat winkt Leistungsschutzrecht durch – Die SPD findet das Gesetz schlecht, unternimmt aber lieber nichts dagegen: Der Bundesrat hat zum umstrittenen Leistungsschutzrecht nur eine Stellungnahme beschlossen, das Gesetz wird nun in Kraft treten. Der von den Sozialdemokraten angekündigte Widerstand blieb aus.

Interessant ist in diesem Zusammenhang die Klarstellung von Spiegel Online, wie aus Sicht der Herausgeber auch künftig der Umgang mit Zitaten gewünscht und erlaubt wird:

Der Bundesrat hat am Freitag das bereits beschlossene Leistungsschutzrecht nicht aufgehalten. Der Gesetzestext lässt Fragen offen, die nun für Rechtsunsicherheit unter Bloggern und Website-Betreibern sorgen. Mehrere Publikationen haben bereits klargemacht, wozu sie das Leistungsschutzrecht künftig nicht nutzen wollen, zum Beispiel Heise und Golem. SPIEGEL ONLINE hat sich bereits im Juni 2012 dazu geäußert.

Aufgrund der anhaltenden Diskussionen ist es uns wichtig, unsere Position erneut klarzumachen. Wir legen Wert auf ein funktionierendes Internet, mit Links und Zitaten. SPIEGEL-ONLINE-Leser profitieren von diesen Möglichkeiten. Es liegt nicht in unserem Interesse, diese Möglichkeiten nun einzuschränken. Deswegen möchten wir mit dieser Erklärung für Rechtssicherheit im Umgang mit unseren Artikeln sorgen.

Wir erlauben weiterhin die Verlinkung von Artikeln durch Übernahme von Überschrift und Anrisstext. Sie brauchen dafür keine vorherige Genehmigung, und wir werden Ihnen dafür keine Rechnung schicken. Das gilt auch dann, wenn Sie auf Ihren Seiten über Werbung Geld verdienen.

So scheint es, müssen die Herausgeber und Rechtsinhaber das klarstellen, was der Gesetzgeber leider nicht geschafft hat.