Als ein sehr wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Kast hat sich in der anwaltlichen Beratung und Vertretung – auch aus persönlichem Interesse an den technischen und organisatorischen Abläufen – die Beratung auf dem Gebiet des Technologie-Rechts mit Schwerpunkt Informationstechnologie und des Rechts der damit verbundenen Bereiche wie beispielsweise Sicherung und Verwertung urheberrechtlich oder patentrechtlich geschützter Materialien, bei letzteren in Zusammenarbeit mit Patentanwälten, dem Datenschutz und der Datensicherheit herausgebildet. Aus diesem Tätigkeitsschwerpunkt speist sich auch die Bereitstellung aktueller Informationen unter anderem im ITANWALT Blog und im ITANWALT Twitter Account .
In diesen Rechtsgebieten sind, aufgrund der laufenden technischen Entwicklungen, die damit verbundenen Rechtsfragen des Lizenz-Urheberrechts und das juristische Projektmanagement ein wichtiger Bestandteil der Beratung. Unter anderem steht in diesem Rechtsbereich die Erstellung und anwaltliche Inhaltskontrolle von Lizenzverträgen sowie die anwaltliche Beratung bei größeren Technologie-Projekten im Vordergrund.
Auch die umfassende Beratung von Existenzgründern gerade im Bereich des Technologie-Rechts und innovativer Dienstleistungen ist ein weiterer Schwerpunkt.
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Ergänzend hat Rechtsanwalt Kast nichtanwaltliche Zusatzausbildungen im Bereich Kommunikation und Coaching/Training absolviert und bringt dieses Wissen in die Mandatsarbeit mit ein, insbesondere wenn es um das Ausloten möglicher streitschlichtender Ansätze oder die Verbesserung der Zusammenarbeit von Teams bei den Mandanten geht.
