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Kompetent
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Persönlich
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Praxisnah
Eine (virtuelle) Zusammenarbeit
verschiedener Kanzleien zur
„Beratung wie aus einer Hand“
Das 1996 gegründete Anwaltscontor ist die Kanzlei von Rechtsanwalt Kast. Damit auch über die eigentlichen Rechtsgebiete hinaus eine umfassende Beratung stattfinden kann, besteht eine Zusammenarbeit in Bürogemeinschaften mit den weiteren Kollegen um so eine individuelle Beratung von Privatpersonen, inhabergeführter und mittelständischer Unternehmen sowie von Start-Up´s in allen für sie relevanten rechtlichen Bereichen „wie aus einer Hand“ bieten zu können.
Rechtsanwalt Kast ist als Fachanwalt für IT Recht (Informationstechnologierecht) überwiegend im IT Recht und in den verwandten Gebieten des Technologie-Rechts für Unternehmen in seiner Kanzlei Anwaltscontor tätig.
Er führt unter dem Namen ITANWALT einen Blog und einen Twitter Account in dem er laufend über neue technische und rechtliche Entwicklungen berichtet. |
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Rechtsanwältin Lederle ist mit ihrer Kanzlei überwiegend im Arbeitsrecht tätig und verfügt über sehr viel Erfahrung in der Vertretung vor Gericht in arbeitsgerichtliche Streitigkeiten sowie in der außergerichtlichen Beratung im Vorfeld von Konflikten im Arbeitsverhältnis und bei der rechtlichen Begleitung im Zusammenhang mit der Eingehung, Durchführung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. |
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Schwerpunkte der anwaltlichen Arbeit von Rechtsanwalt Bergmann in seiner Kanzlei liegen insbesondere im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht sowie IT-Recht. Im Bereich Litigation / Prozessvertretung verfügt RA Thomas Bergmann über eine langjährige Berufserfahrung. Er betreibt auch eine Gütestelle nach dem bayerischen Schlichtungsgesetz. |
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Rechtswältin Richter ist seit vielen Jahren ausschließlich auf den Gebieten des Urheber- und Medienrechts, Internetrechts und gewerblichen Rechtsschutz als Rechtsanwältin in ihrer Kanzlei tätig und ist entsprechend diesem Schwerpunkt Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht. |
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Das ist uns wichtig:
Verständnis der inhaltlichen und menschlichen Zusammenhänge als Grundlage in der Beratung.
Professionalität in der Mandatsarbeit und gleichzeitig Menschlichkeit im Umgang.
Lieber faire Vertragsgestaltung, als „konfrontatives Verhandeln“ oder am Rande des Zulässigen zu agieren.
Laufende Fortbildungen und Vorträge als Fachanwalt und Spezialist im jeweiligen Rechtsgebiet, aber immer mit dem praktischen Ansatz
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Da in Informationstechnologie ja das Wort „Technologie“ enthalten ist, ist technisches Verständnis auch in rechtlichen Zusammenhängen wichtig.