Wenn Sie eine Abmahnung wegen der Teilnahme an einer Internet- Tauschbörse (sog. Filesharing) oder eine Abmahnung aus ähnlichen Bereichen erhalten haben, brauchen Sie Soforthilfe bei Abmahnungen und es heißt zunächst
Ruhe bewahren!
Aber darüber hinaus gilt auch
Anwaltscontor fragen!
Denn nichts tun ist sicherlich der falsche Weg. Hier ein paar Tipps für die angemessene Reaktion auf eine solche Abmahnung:
- In einer derartigen Abmahnung wird Ihnen vorgeworfen, ein urheberrechtlich geschütztes Werk (Film, Musik, Computerspiel oder Kartenmaterial) unberechtigt down- bzw. upgeloaded zu haben. Sie werden in aller Regel dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, die üblicherweise mit einer Vertragsstrafe im Bereich von EUR 5000,00 bedroht ist, sowie nicht unerhebliche Zahlungen in Form von Abmahn – und Schadensersatzkosten zu leisten.
- Keinesfalls sollten Sie eine derartige Abmahnung ignorieren oder die geforderte und meist beigefügte Unterlassungserklärung einfach unterschreiben.
- Wenn Sie auf eine solche Abmahnung gar nicht reagieren, kann dies ein kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren oder eine ebenso kostspielige Unterlassungsklage zur Folge haben. Kosten, die Sie durch eine kompetente juristische Beratung im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung leicht hätten vermeiden können.
- Ebenso ist es nicht empfehlenswert, die geforderte Unterlassungserklärung, ohne vorherige Prüfung der Abmahnung durch einen hierauf spezialisierten Anwalt, zu unterschreiben.
Vorsicht bei Vertragsstrafen!
Die den meisten Abmahnungen beigefügten Unterlassungserklärungen sind oftmals zu weit formuliert und schränken Ihre Rechte unangemessen weit ein. Es gilt bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung immer zu bedenken, dass man an diese für die Dauer von 30 (!) Jahren gebunden ist. Kommt es in diesem Zeitraum erneut zu derselben Urheberrechtsverletzung, wird häufig eine Vertragsstrafe, teilweise im Bereich von EUR 5.000,00 fällig, gegen die man sich nur in den seltensten Fällen erfolgreich zur Wehr setzen kann.
Stellt sich eine Abmahnung als berechtigt heraus, sollte zur Vermeidung kostspieliger Unterlassungsklagen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erwogen werden. Hierbei können dem juristischen Laien jedoch leicht Fehler unterlaufen, weshalb diesbezüglich dringend der Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts eingeholt werden sollte. Dieser kann die Unterlassungserklärung in die für Sie günstigste Form umformulieren um wirksam die sog. Wiederholungsgefahr auszuschalten, was dem Gegner die Möglichkeit nimmt, Sie auf Unterlassung zu verklagen. Im Anwaltscontor erhalten Sie schnelle, unkomplizierte und kostengünstige Hilfe wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben.
Unsere Leistungen der Soforthilfe bei Abmahnungen umfassen:
– Prüfung der erhaltenen Abmahung,
– Beratung zur weiteren Vorgehensweise,
– Modifizierung (Abwandlung) und Abgabe der Unterlassungserklärung in der für Sie günstigsten Form,
– Übernahme der gesamten außergerichtlichen Vertretung gegenüber dem Gegner/gegnerischen Anwalt,
– Übernahme der gesamten Verhandlungsführung mit dem Gegner ,
– Verhandlung zur höchstmöglichen Reduzierung der geltend gemachten Kosten,
– Gerichtliche Vertretung wenn bereits Klage gegen Sie eingereicht wurde.