Verfahren vor den Zivilgerichten
Die Zulassung als Anwalt erfolgte 1994 in Berlin und besteht nach einer zweijährigen Tätigkeit für eine deutsche Großkanzlei seit 1996 beim Amtsgericht München und den Landgerichten München I und München II. Seit 1999 besteht eine Zulassung auch beim Oberlandesgericht München, wobei seit Wegfall der örtlichen Vertretungsbeschränkung eine Vertretung vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie den Obergerichten des Bundes mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes möglich ist.
Die Vertretung vor Gericht ist ein wichtiger Bestandteil der anwaltlichen Arbeit in der Kanzlei und aufgrund der langjährigen Berufserfahrung verfüge ich über viel Erfahrung in diesem Bereich. Verfahren werden strategisch geplant und durch Schriftsätze vorbreitet und der Mandant eng in das Verfahren eingebunden; denn je Besser der Mandant in die Aufarbeitung des Sachverhaltes eingebunden ist, desto besser ist der schriftsätzliche Vortrag durch den Anwalt.
Verfahren bei Obergerichten
Für die Vertretung bei Verfahren vor dem Bundesgerichtshof empfehlen wir den Mandanten gerne einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Kollegen und begleiten das Verfahren inhaltlich. Bei der Vertretung vor den Patentgerichten einschließlich des Bundespatentgerichts empfehlen wir die gleichzeitige Einbeziehung eines Patentanwaltes, wobei in diesem Fall die Vertretung vor Gericht gemeinsam mit dem Patentanwalt erfolgt.
Terminvertretung/Verkehrsanwalt
Soweit aufgrund der Entfernung des jeweiligen Gerichts eine persönliche Wahrnehmung des Termines vor Ort nicht sinnvoll oder wirtschaftlich ist, verfügen und vermitteln wir Kontakt zu entsprechenden Kollegen vor Ort. Umgekehrt nimmt unsere Kanzlei auch Gerichtstermine für auswärtige Kollegen in und um München wahr.
Mediation und Schiedsvereinbarungen
Soweit im konkreten Fall angemessen und sinnvoll empfehlen wir auch außergerichtliche oder gerichtliche Mediationsverfahren; denn nicht immer ist die streitige Verhandlung vor Gericht die richtig Strategie zur Lösung eines Rechtsproblems. Im Rahmen der Vertragsgestaltung weisen wir dabei auch auf die Möglichkeiten der Aufnahme von Mediationsklauseln oder einer Schiedsvereinbarung in den Vertrag hin und gestalten diese in Abstimmung mit dem Mandanten. Für die außergerichtliche Mediation im IT Recht empfehlen wir gerne einen erfahrenen Mediatior, der gleichzeitig auch Fachanwalt für IT Recht ist und vertreten den Mandanten auch im Mediationsverfahren.