Im Rahmen der laufenden Beratung mit unseren Mandanten vereinbaren wir Honorare, in der Regel Stundenhonorare, mit monatlicher Abrechnung, wobei die Zeiterfassung in Realzeit erfolgt, also jeweils nach tatsächlich angefallener Zeit Abrechnung erteilt wird, wobei ein kanzleiinternes Zeiterfassungsystem genutzt wird. Grundlage ist ein Stundensatz, der jeweils individuell abgestimmt wird.
Bei besonderen Projekten ist die Vereinbarung eines Pauschalpreises möglich; bei Gerichtsverfahren erfolgt die Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, wobei bei besonders gelagerten oder umfangreichen Verfahren Sondervereinbarungen getroffen werden können, wobei das Honorar nach den gesetzlichen Vorschriften das gesetzliche Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht unterschreiten darf.
Soweit dies der Mandant wünscht, erfolgt die Vereinbarung einer kontingentbasierten Monatspauschale, die jederzeit angepasst werden kann. Üblicher Weise erfolgt die Vereinbarung einer solchen Pauschale, wenn sich im Rahmen der laufenden Zusammenarbeit ein im wesentlichen gleichbleibender Zeitaufwand herauskristallisiert hat.
Die gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadenshaftpflichtversicherung der Kanzlei weist eine Versicherungssumme von EUR 1,0 Mio auf und stellt die Obergrenze der anwaltlichen Haftung gemäß den Mandatsbedingungen dar; soweit im Einzelfall diese Summe nicht risikoangemessen sein sollte, ist die Vereinbarung einer individuellen Excedentenversicherung möglich.