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DSGVO und die Cookie Einwilligung

Entscheidungsanalyse Rechtssache C-673/17 (Cookie Einwilligung) In seiner Entscheidung vom 01.10.2019 hat der EuGH in der Rechtssache C-673/17 einige Vorabfragen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation durch Cookies getroffen und dabei den Begriff der Einwilligung der betroffenen Person in verschiedenen Aspekten behandelt sowie zu Inhalt und Umfang der Datenschutzinformation im Zusammenhang mit Cookies Feststellungen getroffen. Zusammenfassend wurden (nach „altem“ Datenschutzrecht, aber ausdrücklich unter Einbeziehung der Regelungen der DSGVO) folgende Feststellungen getroffen: Die geprüften europäischen Regelungen sind dahin auszulegen, dass keine wirksame Einwilligung im Sinne dieser Bestimmungen vorliegt, wenn die Speicherung von Informationen oder der Zugriff auf Informationen, die bereits im Endgerät des Nutzers einer Website gespeichert sind, mittels Cookies durch ein voreingestelltes Ankreuzkästchen erlaubt wird, das der Nutzer zur Verweigerung seiner Einwilligung abwählen muss. Die Grundsätze zur Einwilligung sind nicht unterschiedlich auszulegen, je nachdem, ob es sich bei den im Endgerät des Nutzers einer Website gespeicherten oder abgerufenen Informationen um personenbezogene Daten handelt oder nicht. Die Regelungen zur Verpflichtung, den Betroffenen zu informieren sind dahin auszulegen, dass Angaben zur Funktionsdauer der Cookies und dazu, ob Dritte Zugriff auf die Cookies erhalten können, zu den Informationen zählen, die der Diensteanbieter dem Nutzer einer Website zu geben hat. Zunächst ist an der Entscheidung bemerkenswert, dass – der ursprüngliche Fall stammte aus dem Jahre 2013/2014 – der EuGH ausdrücklich den im Vorlageverfahren des BGH genannten Hinweis gefolgt war, dass aufgrund des Antrages im Ausgangsverfahren, dass das beanstandete Verhalten auch künftig zu unterlassen sei, nicht nur die damals gültige Rechtslage, sondern ausdrücklich auch spätere Rechtssetzungsakte der EU, insbesondere auch die DSGVO in der Entscheidung einbezogen war. Der EuGH hat also nicht nur das in 2013 gültige Recht zur Entscheidungsgrundlage gemacht, sondern [...]

By |1. Oktober 2019|Datenschutz, News|Kommentare deaktiviert für DSGVO und die Cookie Einwilligung

DSGVO Neuigkeiten

Nach und nach entwickelt sich die Praxis der Anwendung der DSGVO weiter und erste Entscheidungen werden bekannt. Nachstehend ein kleiner Überblick über Themen, die Stand Anfang November 2018 gerade aktuell in der Diskussion sind: Facebook-Fanpages - EuGH 5. 6. 2018, C-210/16 Die Entscheidung bezieht sich auf die Auslegung des Begriffs „für die Verarbeitung Verantwortliche“ im Sinne der Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG (also die alte, von der DSGVO abgelöste Datenschutzrichtlinie) sowie auf die Qualifikation von Betreibern einer Fanpage auf Facebook. Dabei ging es um die Abgrenzung, wer von den Beteiligten beim Betrieb einer Facebook-Fanpage welche datenschutzrechtliche Rolle hat. Im Zusammenhang mit dieser Datenverarbeitung bejahte der EuGH eine gemeinsame Verantwortlichkeit von Facebook und den Betreibern von Fanpages. Anders als bei der Auftrags(daten)verarbeitung, bei der ausschließlich der Auftraggeber über Zwecke, Umfang und Art der Datenverarbeitung bestimmt, sieht der EuGH bei Facebook-Fanpages diese Voraussetzung nicht mehr als gegeben an. Denn der Betreiber der Fanpage bestimmt nicht in ausreichendem Maße über die Datenverarbeitung, wie es bei der Auftragsverarbeitung erforderlich ist. Auch wenn sich die Entscheidung noch nicht auf die DSGVO bezog, kann daraus doch für die aktuelle Situation für Facebook Fanpages unter der DSGVO daraus abgeleitet werden, dass entgegen der ersten Annahmen hier keine Auftragsverarbeitung, sondern eine Verarbeitung in gemeinsamer Verantwortung („Joint Controllership“ im Sinne von Art. 26 DSGVO). Dies erfordert damit eine andere vertragliche Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Facebook und dem Betreiber der Fanpage einerseits, andererseits müssen auch die Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO und auch die sonstigen Betroffenenrechte so gestaltet sein, dass sie dieser Joint Controllership Rechnung tragen und zum Beispiel beide Beteiligten ihre jeweiligen Pflichten gegenüber dem Betroffenen auch erfüllen (können). Erfüllung von Informationspflichten und das UWG Das Landgericht Würzburg hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren mit Anwälten auf beiden Seiten [...]

By |2. November 2018|Datenschutz, News|Kommentare deaktiviert für DSGVO Neuigkeiten

DSGVO – Was nun?

Seit dem 25.05.2018 ist der Tag da, auf den alle hingearbeitet haben, die DSGVO ist endgültig anwendbar. Und was nun? Sind alle die Horrorszenarien wahr geworden? Zumindest haben wir alle viel Post bekommen, elektronisch und auf Papier, und sollten unsere Einwilligungen für verschiedene Datenverarbeitungen, ob tatsächlich schon mal erteilt oder auch nicht, erneuern. Und alle unsere schönen DSGVO Projekte, halten die Maßnahmen, was wir uns erhofft haben oder muss noch nachgearbeitet werden? Also kurz gefasst: DSGVO - Was nun? Am interssantesten - neben dem Thema Abmahnungen - ist sicherlich, wie sich die Aufsichtsbehörden nunmehr positionieren.  Die ersten Ankündigungen der Behörden sind schon da: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD), Barbara Thiel, prüft ab Ende Juni, wie gut sich die niedersächsischen Unternehmen bisher auf die seit dem 25. Mai geltende Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) eingestellt haben. In einer branchenübergreifenden Querschnittsprüfung schreibt Thiels Behörde in diesen Tagen 50 Unternehmen unterschiedlicher Größe an, die Fragen zu zehn Bereichen des Datenschutzes beantworten sollen. Dieses Beispiel habe ich deshalb herausgenommen, da in der entsprechenden Pressemitteilung der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen auch der Fragenkatalog veröffentlicht wurde, der den ausgewählten Unternehmen zugesandt wurde. Dieser Fragenkatalog zeigt aus unserer Sicht sehr gut, wie der derzeitige Ansatz der Prüfung durch eine Aufsichtsbehörde ist und welches die wesentlichen Punkte der Prüfung sind. Für jedes Unternehmen eine gute Checkliste, ob die Umsetzung entsprechend diesen Fragestellungen ausreichend umgesetzt wurde. Unser Tipp ist daher, mit etwas zeitlichem Abstand die DSGVO Umsetzung nochmals anzuschauen, anhand des Fragenkataloges die Umsetzung prüfen und gleichzeitig auch im Unternehmen Nachschau halten, ob die Schulungen und Umsetzungsmaßnahmen das notwendige, datenschutzgerechte Verhalten im Unternehmen gezeitigt haben. Und prüfen, ob die zur technischen Umsetzung des Datenschutzes eingesetzte Technik auch die Ergebnisse zeigt, die ursprünglich einmal geplant [...]

By |9. Juli 2018|News|Kommentare deaktiviert für DSGVO – Was nun?

Digitale Agenda Deutschland

Deutschland will eine Vorreiterrolle bei der Durchdringung und Nutzung digitaler Dienste einnehmen. Mit der Digitalen Agenda für Deutschland hat das Bundeskabinett am 20. August 2014 nach eigener Aussage einen wichtigen Baustein der Wirtschafts- und Innovationspolitik beschlossen. Allerdings ist das Echo in der Presse und den Verbänden auf diese "Digitale Agenda Deutschland" nicht ganz ungeteilt: So titelt ein Kommentar von Patrik Beuth in der Zeit: "Lassen wir das Netz die Gesellschaft formen oder drehen wir die Entwicklung um? Die Regierung versteht die Frage, gibt mit der Digitalen Agenda aber die falsche Antwort." Die BITKOM schreibt auf Ihrer Verbandsseite: " Der Hightech-Verband BITKOM begrüßt die heute vom Bundeskabinett verabschiedete Digitale Agenda. „Die Digitale Agenda ist ein Meilenstein in der Digitalpolitik Deutschlands. Sie beleuchtet die enormen Chancen der Digitalisierung für unsere Wirtschaft und unsere gesamte Gesellschaft“" Die FAZ weist im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau darauf hin: "Die Mittel für den Breitbandausbau in dünn besiedelten ländlichen Regionen, wo sich der Ausbau für die Wirtschaft nicht lohnt, sollen unter anderem durch die Versteigerung neuer Mobilfunkfrequenzen eingenommen werden. Wie der Ausbau im Detail gefördert werden soll, lässt das knapp 40 Seiten lange Konzept aber offen." Gunnar Sohn schreibt auf Netzpiloten.de: "Die neue Digitale Agenda der Bundesregierung soll Deutschland aus der Netz-Rückständigkeit führen. Doch was von solchen digitalen Naivlingen konzipiert wurde, kann nur scheitern." und weist vorsichtshalber darauf hin: "Dieser Beitrag ist keine S A T I R E!" Positiv sieht den Entwurf dagegen der Bundesverband IT-Mittelstand e.V., sieht aber auch Bedarf für eine Konkretisierung: "Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) unterstützt die Digitale Agenda der Bundesregierung, sieht aber kurzfristigen Handlungsbedarf zur Entwicklung konkreter Maßnahmen." Schließlich schreibt Annett Meiritz im Spiegel unter der Überschrift " Internet-Agenda der Bundesregierung: Drei Minister, eine Enttäuschung" folgendes: [...]

By |21. August 2014|IT- und Technologie-Recht, News|Kommentare deaktiviert für Digitale Agenda Deutschland

Leistungsschutzrecht im Bundesrat

In der 908. Sitzung des Bundesrates ist nunmehr unter Top 16 die Beschlussfassung über das Leistungsschutzrecht angesetzt. Die Beschlussvorlage sieht nur eine unwesentliche Änderung für den neuen § 87f Absatz 1 Satz 1 vor, der nunmehr - entsprechend dem Vorschlag des Rechtsausschusses - wie folgt lauten soll: Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlichzugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte. Ergänzend gibt es einen Antrag der Länder Hamburg und Baden-Württemberg, der unter anderem folgendes fordert: Der Bundesrat erwartet, dass eine neue Bundesregierung nach dem 22. September dieses Jahres einen Vorschlag zur Novellierung des jetzt vom Deutschen Bundestag beschlossenen und gemessen an den genannten Kriterien unzureichenden Gesetzes vorlegen wird. Der Antrag des Landes Schleswig-Holstein richtet sich dagegen auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Damit ist davon auszugehen, dass der Antrag gemäß der Beschlussvorlage angenommen wird. Erste Pressestimmen titeln - wie hier bei Spiegel Online: Umstrittenes Internetgesetz: Bundesrat winkt Leistungsschutzrecht durch - Die SPD findet das Gesetz schlecht, unternimmt aber lieber nichts dagegen: Der Bundesrat hat zum umstrittenen Leistungsschutzrecht nur eine Stellungnahme beschlossen, das Gesetz wird nun in Kraft treten. Der von den Sozialdemokraten angekündigte Widerstand blieb aus. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Klarstellung von Spiegel Online, wie aus Sicht der Herausgeber auch künftig der Umgang mit Zitaten gewünscht und erlaubt wird: Der Bundesrat hat am Freitag das bereits beschlossene Leistungsschutzrecht nicht aufgehalten. Der Gesetzestext lässt Fragen offen, die nun für Rechtsunsicherheit unter Bloggern und Website-Betreibern sorgen. Mehrere Publikationen haben bereits klargemacht, wozu sie das Leistungsschutzrecht künftig nicht nutzen wollen, zum Beispiel Heise und Golem. SPIEGEL ONLINE hat sich bereits im Juni 2012 dazu geäußert. Aufgrund der anhaltenden [...]

By |22. März 2013|News, Urheber- und Verlagsrecht|Kommentare deaktiviert für Leistungsschutzrecht im Bundesrat