THOMAS BERGMANN | RECHTSANWALT wurde am 06.04.1967 in Landshut geboren. Nach erfolgreichem Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München absolvierte er 1992 das erste juristische Staatsexamen in München. Unmittelbar im Anschluss an die Referendarausbildung und das erfolgreich abgelegte zweite Staatsexamen erfolgte im Juli 1995 die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Seit der Kanzleieröffnung im Juli 1995 ist Rechtsanwalt Bergmann überwiegend im Bereich der anwaltlichen Beratung und Betreuung vornehmlich wirtschaftsrechtlicher Mandate sowie selbstverständlich auch gerichtlicher Vertretung und Prozeßführung, insbesondere in den folgenden Bereichen tätig:
Arbeitsrecht
Vertragsrecht
Urheberrecht
Wettbewerbsrecht
und IT-Recht
Die Erstellung Allgemeiner Geschäftsbedingungen und Vertragsbedingungen für Onlineshops, individueller (Unternehmens-)Verträge wie auch die Beratung und Vertretung in sog. filesharing-Fällen nehmen bei meiner anwaltlichen Tätigkeit einen breiten Raum ein. Hohe fachliche Kompetenz und langjährige Berufserfahrung als Anwalt zeichnen ihnaus.
Rechtsanwalt Thomas Bergmann ist ferner seit dem 16.08.2002 von der Rechtsanwaltskammer München als
Gütestelle nach Art 5 II BaySchlG
zugelassen. Nähere Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie hier.
Für ein Beratungsgespräch, aussergerichtliche Beratung und Vertretung und selbstverständlich auch die gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
ZULASSUNGSGERICHTE / VERTRETUNGSBERECHTIGUNG
Mit Ausnahme des bestehenden besonderen Zulassungserfordernisses eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwaltes als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof sind seit dem 01.06.2007 alle Rechtsanwälte an allen Gerichten vertretungsberechtigt („postulationsfähig“).
Rechtsanwalt Bergmann erreichen Sie unter + 49 89 14 330 630 direkt oder über unsere Zentrale sowie über bergmann (at) anwaltscontor.de.