Beratung IT RechtDas Beratungsspektrum der Kanzlei reicht im Bereich “ Beratung IT Recht “ vom Erstellungs- oder Entwicklungsvertrag für Software oder andere technische Produkte, den Schutz der entstandenen Produkte, den notwendigen Überlassungsverträgen, sei es Kauf, Miete, Leasing oder ASP/SaaS/Cloud Computing, bis hin zum Aufsetzen nationaler oder internationaler Vertriebswege. Die Unterstützung startet dabei also bei der Idee (eine häufige Situation bei Start-Up´s), der Entwicklung der Idee zum Produkt und dem Vertrieb des Produkts in den relevanten Märkten oder der Umsetzung von IT Projekten.

Dabei hat Rechtsanwalt Kast nicht nur das rechtliche Know-how im Zusammenhang mit der Beratung im IT Recht sondern verfügt auch über das technische Verständnis, die Sachverhalte schnell zu erfassen und rechtlich umzusetzen. Auch die damit verbundenen Fragen des Gesellschaftsrechts sowie des Datenschutzes sind Teil der Beratung. Schließlich werden auch die steuerrechtlichen Belange mit erfasst und gegebenenfalls die Einbeziehung des Steuerberaters des Mandanten angeraten oder ein steuerlicher Berater aus dem Netzwerk der Kanzlei empfohlen.

Treten Streitigkeiten auf, die sich unter den Parteien nicht lösen lassen, bereiten wir die Prozeßführung oder ein Schlichtungsverfahren vor und beziehen dabei gegebenenfalls auch Sachverständige in die Vorbereitung ein.

Insbesondere in folgenden Bereichen bieten wir unsere Expertise und Beratung IT Recht an:

IT Vertragsrecht/Lizenzierung

  • IT Verträge
  • Softwareerstellungsvertrag
  • Entwicklungsvertrag für technische Produkte
  • Softwareüberlassungsvertrag
  • Lizenzvertrag im technischen Bereich
  • Softwarevermietung und Softwareleasing
  • ASP – SaaS – Cloud Vertrag
  • Rechtsfragen rund um Open Source und Open Content
  • Kooperationsvertrag / Vertrag für Gemeinschafts-Entwicklungen und -Projekte

Start-Up und Gründungsberatung

  • Beratung bei Auswahl der richtigen Gesellschaftsform
  • Errichtung einer Gesellschaft
  • Beratung bei der Erstellung der notwendigen Dokumente für Finanzierung und die Beantragung von Fördermitteln

IT spezifische Regelungen für Unternehmen

  • Erstellung und Prüfung von IT-spezifischen Arbeitsverträgen
  • Entwicklung und Prüfung von Geheimhaltungsregelungen (NDA)
  • Projektberatung und juristische Projektleitung von IT Projekten
  • Beratung bei der Erstellung von Designschutz und Patent Konzepten
  • Outsourcing Vertrag und Nearshoring Regelungen
  • Internet und E-Mail Nutzung am Arbeitsplatz

Datenschutzrecht

  • Datenschutzhinweise und Nutzereinwilligungen insbesondere für Webseiten, Shops und Plattformen
  • Vertragliche Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung und Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen nach der DSGVO und dem BDSG 2018
  • Unterstützung des betrieblichen oder externen Datenschutzbeauftragten
  • Datenschutzrechtliche Konzepte im Umfeld von Outsourcing und Cloud Computing