Fachanwaltsbescheinigung RA Kast

Grundlage der erfolgreichen anwaltlichen Tätigkeit sind neben der praktischen Berufserfahrungen auch laufende Fortbildungen im IT-Recht. Rechtsanwalt Kast besucht dabei nicht nur Fortbildungen, sondern ist auch als Dozent und Vortragender bei verschiedenen Fachfortbildungen tätig:

Aufgrund der nachgewiesenen Spezialisierung hat die Rechtsanwaltskammer München Rechtsanwalt Kast die Befugnis erteilt, die Bezeichnung Fachanwalt für Informationstechnologierecht zu führen.

Über die gesammelten Fortbildungen eines Jahres erteilt der deutsche Anwaltverein jeweils Fortbildungsbescheinigungen: