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Das Medienrecht setzt sich klassischer Weise aus den Teilbereichen des Presse – Rundfunk- und Filmrechts zusammen. Durch die rasante Entwicklung des Internets und der neuen Informationstechnologien entwickeln sich Rechtsstreitigkeiten aber auch immer mehr aufgrund von Online Veröffentlichungen wie Äußerungen und Fotos. Daneben spielen aber auch die klassischen Massenmedien wie Print und Fernsehen eine nach wie vor eine tragende Rolle. Durch die Verzahnung unterschiedlichster Rechtsgebiete wie Urheberrecht, Internetrecht, Telekommunikationsrecht, Presserecht und Wettbewerbsrecht ist eine qualifizierte Beratung und Vertretung durch einen spezialisierten Anwalt bei rechtlichen Streitigkeiten unerlässlich.
Der Urheberrechtsschutz an Werken entsteht automatisch, wenn das Werk die vom Gesetz geforderte ausreichende Schaffenshöhe erreicht hat. Einer gesonderten Anmeldung oder Eintragung bedarf es nicht. Mit Entstehung dieses Schutzes stehen dem Urheber und den sog. Leistungsschutzberechtigten mannigfaltige Rechtsansprüche bei Verletzungen des Urheberrechts zu, wie z.B. Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz oder Auskunft. Geltend gemacht werden diese Rechte meist im Wege von Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen oder Klagen.
In der Praxis taucht immer wieder die Frage nach der Beweiskraft von E-Mails und DE-Mail vor Gericht, insbesondere in Zivil- und Arbeitsrechtsprozessen auf. In der juristischen Literatur gibt es jedoch nur wenig Fundstellen, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen.
Hier finden Sie eine Zusammenfassung des Meinungsstandes zur Frage „haben E-Mails Beweiskraft“