Die Europäische Datenschutzgrundverordnung ist ab 2018 die neue Grundlage für den Datenschutz. Sie wird kurz „DSGVO“ oder aus dem englischen „General Data Protection Regulation“ abgeleitet kurz „GDPR“ genannt. Die DSGVO löst den nunmehr mehr als 20 Jahre alten Rechtsrahmen des Datenschutzes ab. Das waren bisher die EU Datenschutzverordnung aus dem Jahre 1995 und die darauf basierenden nationalen Datenschutzgesetze, in Deutschland das BDSG.

Den vollständigen Text der Verordnung finden Sie hier:

Ziel der DSGVO ist eine Vollharmonisierung des Datenschutzes in der gesamten Europäischen Union sowie die Stärkung der Rechts- und Marktpositionen europäischer Unternehmen im Verhältnis zum Nicht-EU- Ausland.

Dies bedeutet also, dass die DSGVO für alle Länder der EU ein gleichmäßiges, modernes und hohes Datenschutzniveau als unmittelbar geltendes Recht setzt, so dass Unternehmen künftig im Wesentlichen nur noch eine Rechtsgrundlage beachten müssen und – wenn die Datenschutzvorgaben beispielsweise in Deutschland erreicht sind – keine besonderen Maßnahmen in anderen Ländern der EU ergriffen werden müssen. Ergänzend haben die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, verschiedene Bereiche der Regelungen der DSGVO durch nationale Gesetze zu gestalten, was der deutsche Gesetzgeber durch das Bundesdatenschutzgesetz Neu (BDSG 2018) aufgegriffen hat.

Der zweite wichtige Aspekt der DSGVO ist die Modernisierung des Datenschutzrechts, denn als die derzeit geltenden Datenschutzgesetze erlassen wurden, gab es z.B. faktisch keine Verbreitung und Anwendung für das Internet und dementsprechend hatten die bisherigen Gesetze auch keine direkten Antworten für diese Bereiche. Auch wenn die DSGVO direkt auf die aktuelle technische Entwicklung eingeht, ist sie doch weitgehend technikneutral abgefasst, so dass die Grundprinzipien auf die verschiedensten Bereiche der Technik und Kommunikation wirken. Manchmal auch etwas versteckt.

Die DSGVO ist am 24.05.2016 in Kraft getreten und gilt ab dem 25.05.2018, also alle Datenverarbeitungsvorgänge in Bezug auf personenbezogene Daten unterfallen ab diesem Datum dem neuen Recht. Der Zeitraum dazwischen dient der Vorbereitung und Umsetzung der neuen Regelungen, zum Beispiel durch ergänzende Rechtsakte der Kommission, die die DSGVO konkretisieren. In der Zwischenzeit sind verschiedene Arbeitshilfen der Datenschutzaufsicht sowie verschiedener, mit dem Datenschutz befasster Organisationen erschienen.

Eine übersichtliche Darstellung der Themen rund um die DSGVO als Mindmap finden Sie auf den Seiten des PC Magazins: DSGVO als Mindmap

Zum Thema DSGVO hat Rechtsanwalt Kast verschiedene Vorträge, Schulungen, Seminare und Webcasts veranstaltet, ein Beispiel finden Sie hier: Webcast bei YouTube

Die folgenden Unterseiten geben einen ersten Einstieg in das Thema und sollen aufzeigen, wo und in welchen Bereichen in Ihrem Unternehmen möglicher Weise Handlungsbedarf besteht. Wir weisen darauf hin, dass der vorliegende Inhalt weder eine individuelle rechtliche, technische noch eine sonstige fachliche Auskunft oder Empfehlung darstellt und nicht geeignet ist, eine individuelle Beratung durch fachkundige Personen unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles zu ersetzen. Sprechen Sie die Anwälte im Anwaltscontor gerne auf dieses Thema an.

Zusammengestellt und veröffentlicht von Rechtsanwalt Kast Christian_KAst_landing