Rechtanwalt Kast – Fachanwalt für IT Recht – ist seit 1994 als Rechtsanwalt bei den deutschen Gerichten zugelassen und war zunächst als Associate in einer großen deutschen Anwaltskanzlei in Berlin tätig. Im Jahre 1996 habe ich die Kanzlei „Anwaltscontor“ gegründet und bin seit dem mit Sitz in München tätig. Dabei besteht seit der Gründung eine Bürogemeinschaft mit Kollegen, die das Beratungsspektrum der Kanzlei ergänzen. Seit Anfang 2016 ist aus der Bürogemeinschaft eine Zusammenarbeit im Anwaltscontor geworden und ein starkes Team von Rechtsanwälten und Fachanwälten berät die Mandanten.

Als ein Tätigkeitsschwerpunkt in der Beratung hat sich bei mir – auch aus persönlichem Interesse heraus – die Beratung auf dem Gebiet des Rechts des Informationstechnologie-Rechts (IT-Recht), des Technologie-Rechts und des Rechts der neuen Medien herausgebildet. Auch die damit verbundenen Rechtsfragen des Softwarevertragsrechts, Online- und Multimediarechts sowie des Urheberrechts sind ein wichtiger Bestandteil der Beratung. Aufgrund der langjährigen Tätigkeit im Bereich des IT Rechts und laufender Veröffentlichungen und Seminaren in diesem Bereich ist mir der Titel „Fachanwalt für Informationstechnologie“ (Fachanwalt für IT Recht) verliehen worden.

In den genannten Rechtsgebieten sind, aufgrund der laufenden technischen Entwicklungen, die damit verbundenen Rechtsfragen des Lizenz-Urheberrechts und das juristische Projektmanagement ein wichtiger Bestandteil der anwaltlichen Tätigkeit. Unter anderem steht hier die Erstellung und anwaltliche Inhaltskontrolle von Lizenzverträgen sowie die anwaltliche Beratung bei größeren Technologie-Projekten im Vordergrund. Im Bereich des Technologie-Rechts und innovativer Dienstleistungen berate ich auch Existenzgründer bei der Ausgestaltung sowohl der gesellschafsrechtlichen, wie auch der IT-rechtlichen Belange.

Ergänzend habe ich nichtanwaltliche Zusatzausbildungen im Bereich Kommunikation und Coaching/Training absolviert und bringt dieses Wissen in die Mandatsarbeit mit ein, insbesondere wenn es um das Ausloten möglicher streitschlichtender Ansätze oder die Verbesserung der Zusammenarbeit von Teams bei den Mandanten geht.

Aus vorgenannten Tätigkeitsschwerpunkten speist sich auch die Bereitstellung aktueller Informationen unter anderem im ITANWALT Blog und im ITANWALT Twitter Account .Bild in Originalgröße anzeigen

Mandanten sind Einzelunternehmer und StartUp´s, mittelständische, inhabergeführte Unternehmen bis hin zu größeren, weltweit tätigen Unternehmen, die häufig technisch geprägt sind und innovative Produkte vertreiben.

kompetentErgänzend zur praktischen Rechtsanwendung in der Kanzlei sind die regelmäßigen, wissenschaftlichen und praktischen Veröffentlichungen zu sehen.

Weiter hält Rechtsanwalt Kast regelmäßig Vorträge und Seminare in seinen Fachgebieten.

Die Mitgliedschaft in Wirtschafts- und Berufsverbänden ermöglicht – neben dem Aspekt der Fortbildung und dem kollegialen Austausch – gestaltend in Gesetzgebungsverfahren und Rechtsfortbildung mitzuwirken.

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Fortbildungsbescheinigung DAVDie Kanzlei bietet hohe fachliche Kompetenz durch langjährige Erfahrung und laufende Fortbildungen. Rechtsanwalt Kast ist Fachanwalt für IT Recht und nimmt laufend an Fortbildungen teil.

Rechtsanwalt KAsterreichen Sie unter + 49 89 1893537-10 direkt oder über unsere Zentrale sowie über kast (at) anwaltscontor.de