Rechtsanwalt Kast, Fachanwalt IT RechtIT-Recht ist eine Kurzbezeichnung für das Informationstechnologierecht. Rechtsanwalt Christian Kast ist als Fachanwalt IT Recht im Bereich des Informationstechnologierechts besonders ausgebildet und hat besondere Erfahrung in diesem Bereich. Er ist aufgrund seiner theoretischen Kenntnisse neben seiner Vortragstätigkeit auch unter anderem als Dozent im Fachanwaltskurs für IT Recht der DeutschenAnwaltAkademie tätig. Rechtsanwalt Kast hat darüber hinaus im Rahmen seiner langjährigen Tätigkeit im IT Recht in verschiedenen Bereichen praktische Erfahrung im Rahmen der Mandatsarbeit sammeln können.

Die Fachanwaltsordnung legt entsprechend als Voraussetzung für das Führen des Titels Fachanwalt für IT Recht sowie gleichermaßen für alle Fachanwaltstitel folgende Voraussetzungen fest:

Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen. Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Da sich das IT Recht erst in den letzten Jahren als eigener Fachbereich etabliert hat, werden häufig statt dem Begriff IT Recht Begriffe wie Computerrecht, EDV-Recht, Informationsrecht, Internetrecht, Multimediarecht und Softwarerecht verwendet.

Teilbereiche Fachanwalt IT Recht

Das IT-Recht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT) beschäftigt. Es umfasst beim Fachanwalt IT Recht dabei insbesondere die folgenden Bereiche, die durch Rechtsanwalt Christian R. Kast und das Anwaltscontor auch abgedeckt werden:

  • Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),
  • Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,
  • Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten,
  • Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,
  • Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich eGovernment) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,
  • Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht, sowie
  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Das Vertragsrecht der Informationstechnologien ist dabei – anders als bei anderen Fachanwaltschaften – nicht von Spezialgesetzen geprägt, sondern beruht auf den allgemeinen Grundsätzen zum Vertragsrecht des BGB sowie des Urheberrechts, das spezielle Regelungen für Computerprogramme (Software) enthält. In anderen Bereichen, wie zum Beispiel dem Datenschutz, gibt es spezielle Regelungen, die Grundlage der Arbeit für den Fachanwalt IT Recht sind.

Wissen und Fortbildung

Der Nachweis der theoretischen Kenntnisse erfolgt dabei beispielsweise durch Nachweis der bestandenen Klausuren im Fachanwaltskurs IT Recht oder durch sonstige entsprechende Fortbildungen mit Erfolgskontrolle. Der Nachweis der praktischen Erfahrung erfolgt durch mindestens 50 Fälle in verschiedenen Teilgebieten, davon mindestens 10 rechtsförmliche Fälle, z.B. Gerichtsverfahren.

Auch Rechtsanwalt Kast als Fachanwalt für IT Recht hat die entsprechenden Nachweise erbracht und so den Titel als Fachanwalt durch die Rechtsanwaltskammer München verliehen bekommen.

Um die so nachgewiesenen besonderen Kenntnisse auch aktuell zu halten, sind Fachanwälte für IT Recht auch verpflichtet, mindestens 15 Fortbildungsstunden im Jahr nachzuweisen.