Zusammenarbeit mit unseren Mandanten

Für die langfristige Zusammenarbeit mit unseren Mandanten haben wir das Modell des „External Inhouse Lawyers“ entwickelt; dabei wird unsere Kanzlei soweit notwendig und sinnvoll in das laufende Tagesgeschäft des Mandanten eingebunden, so dass auf Anforderungen beispielsweise für Verträge schnell und ohne Verzögerungen reagiert werden kann. Dies wird dadurch unterstützt, dass vorhandene Verträge analysiert und aktualisiert werden beziehungsweise anhand der typischen Geschäftsvorfälle Standardverträge und Handlungsanweisungen für den Vertrieb erstellt werden.

Zusammenarbeit mit Kollegen und Beratern

ZusammenarbeitDie Kanzlei legt bei der anwaltlichen Beratung besonderen Wert auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit anderen Kollegen und Beratern, vor allem In-House Juristen, Patentanwälten und Steuerberatern sowie Unternehmens- und Technologieberatern. Aufgrund der langjährigen Mandatsbetreuung großer Unternehmen legen wir aus unserer Erfahrung heraus besonderen Wert auf die vernetzte Zusammenarbeit zwischen den einzelnen, beispielsweise technischen, kaufmännischen und juristischen Abteilungen des Mandanten und unserem Büro. Damit werden Projektrisiken vermieden, Chancen können erfolgreich umgesetzt werden.

Für Rechtsgebiete, die nicht durch Rechtsanwalt Kast persönlich abgedeckt werden, besteht beispielsweise im Bereich des Arbeitsrechts eine enge Zusammenarbeit mit einer arbeitsrechtlich ausgerichteten Kanzlei sowie mit einer nach bayerischem Schlichtungsgesetz anerkannten Gütestelle.