Der Urheberrechtsschutz an Werken entsteht automatisch, wenn das Werk die vom Gesetz geforderte ausreichende Schaffenshöhe erreicht hat. Einer gesonderten Anmeldung oder Eintragung bedarf es nicht. Mit Entstehung dieses Schutzes stehen dem Urheber und den sog. Leistungsschutzberechtigten mannigfaltige Rechtsansprüche bei Verletzungen des Urheberrechts zu, wie z.B. Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz oder Auskunft. Geltend gemacht werden diese Rechte meist im Wege von Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen oder Klagen.

Das Anwaltscontor berät und vertritt Sie in allen urheberrechtlichen Fragestellungen, wie

  • BücherBeratung zum Urheberschutz
  • Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, Auskunfts-, Schadensersatz- und Vergütungsansprüchen gegen Verletzer
  • Abmahnungen und einstweiliger Rechtsschutz bzw. Verfügungsverfahren
  • Verteidigung bei Rechtsstreitigkeiten
  • Vertragsgestaltung und – prüfung von Lizenzverträgen
  • Vertragsgestaltung von Werk- und/oder Dienstleistungsverträgen
  • Vertragsgestaltung von Verlagsverträgen auf Autoren und Verlagsseite
  • Vertragsgestaltung von Agentur-, Herausgeber-, Illustratoren- und Hörbuchverträgen
  • Beratung, Vertretung und Verteidigung gegen erhaltene Abmahnungen jeder Art (insbesondere auch Filesharing)
  • Vertretung bei Klagen aller Art.

Das Urheberrecht hat eine lange Rechtstradition und entwickelt sich durch Gesetzesänderungen und Rechtsprechung fortlaufend weiter. Es betrifft nicht nur die „klassischen“ Werke wie Bücher, Musik und Filme, sondern auch sonstige Werke der Wissenschaft und Kunst sowie im Bereich der Software.