EGMR zur Überwachnung von Mitarbeitern
EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (5.9.2017 – 61496/08 Barbulescu) hat im Falle eines rumänischen Vertriebsingenieurs entschieden, dass die Überprüfung eines rein dienstlichen Kommunikationsmittels (Hier: Instant-Messenger-Dienst) durch den Arbeitgeber und Verwendung der hieraus gewonnen Erkenntnisse, nämlich einer verbotenen umfangreichen Privatnutzung, ein Verstoß gegen Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) darstellen kann. Der Arbeitgeber, ein Privatunternehmen in … Weiterlesen