RECHT DIREKT

RECHT DIREKT → der Direkteinstieg zu wichtigen Themen

IT und Technologie

Kompetente Betreuung, technisches Verständnis und viel Erfahrung

Gestaltung von Verträgen, rechtliche Betreuung von Projekten und – wenn erforderlich – Prozessführung

Abmahnungen

Filesharing → Ruhe bewahren! … beraten lassen …

Keinesfalls eine Abmahnung ignorieren oder eine Unterlassungserklärung einfach unterschreiben!

Schlichtung

Bei bestimmten Verfahren ist ein Schlichtungsverfahren vorgeschrieben

Zwingende Schlichtung auch als Chance nutzen, vor einem aufwändigen Rechtsstreit eine Einigung zu erzielen

Und vieles anderes mehr …

Anwaltscontor

Das Team des Anwaltscontor berät Sie in vielen Bereichen – persönlich, kompetent und umfassend. Stöbern Sie in den Seiten zu den einzelnen Rechtsgebieten und lernen Sie unsere Kompetenzen kennen.

Medienrecht

Das Medienrecht setzt sich klassischerweise aus den Teilbereichen des Presse-, Rundfunk- und Filmrechts zusammen. Durch die rasante Entwicklung des Internets und der neuen Informationstechnologien entstehen Rechtsstreitigkeiten zunehmend aufgrund von Online-Veröffentlichungen wie Äußerungen und Fotos. Daneben spielen die klassischen Massenmedien wie Print und Fernsehen weiterhin eine tragende Rolle. Durch die Verzahnung unterschiedlichster Rechtsgebiete – Urheberrecht, Internetrecht, Telekommunikationsrecht, Presserecht und Wettbewerbsrecht – ist eine qualifizierte Beratung und Vertretung durch einen spezialisierten Anwalt unerlässlich.

Urheberrecht

Der Urheberrechtsschutz an Werken entsteht automatisch, wenn das Werk die vom Gesetz geforderte Schöpfungshöhe erreicht. Einer gesonderten Anmeldung oder Eintragung bedarf es nicht. Mit Entstehung des Schutzes stehen dem Urheber und den Leistungsschutzberechtigten vielfältige Ansprüche bei Verletzungen zu, z. B. Unterlassung, Schadensersatz oder Auskunft. Durchgesetzt werden diese Rechte häufig mittels Abmahnung, einstweiliger Verfügung oder Klage.

Beweisführung

In der Praxis stellt sich häufig die Frage nach der Beweiskraft von E-Mails und De-Mail vor Gericht – insbesondere in Zivil- und Arbeitsrechtsprozessen. Fundstellen in der Literatur sind begrenzt; eine kompakte Übersicht zum Meinungsstand finden Sie hier: „Haben E-Mails Beweiskraft?