Leistungsschutzrecht im Bundesrat
In der 908. Sitzung des Bundesrates ist nunmehr unter Top 16 die Beschlussfassung über das Leistungsschutzrecht angesetzt. Die Beschlussvorlage sieht nur eine unwesentliche Änderung für den neuen § 87f Absatz 1 Satz 1 vor, der nunmehr – entsprechend dem Vorschlag des Rechtsausschusses – wie folgt lauten soll: Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche … Weiterlesen