Verbraucherschlichtungsstellen nach dem VSBG

Grundsatz Nach § 36 des VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vom 19. Februar 2016) müssen Unternehmer gewisse Informationspflichten im Hinblick auf die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten durch nach dem VSBG anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen erfüllen. Dabei ist es so, dass grundsätzlich jeder Unternehmer, der eine Webseite betreibt und/oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die sich (auch) an Verbraucher richten, zu dieser Information … Weiterlesen