Monthly Archives: Juli 2018

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DSGVO – Was nun?

Seit dem 25.05.2018 ist der Tag da, auf den alle hingearbeitet haben, die DSGVO ist endgültig anwendbar. Und was nun? Sind alle die Horrorszenarien wahr geworden? Zumindest haben wir alle viel Post bekommen, elektronisch und auf Papier, und sollten unsere Einwilligungen für verschiedene Datenverarbeitungen, ob tatsächlich schon mal erteilt oder auch nicht, erneuern. Und alle unsere schönen DSGVO Projekte, halten die Maßnahmen, was wir uns erhofft haben oder muss noch nachgearbeitet werden? Also kurz gefasst: DSGVO - Was nun? Am interssantesten - neben dem Thema Abmahnungen - ist sicherlich, wie sich die Aufsichtsbehörden nunmehr positionieren.  Die ersten Ankündigungen der Behörden sind schon da: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD), Barbara Thiel, prüft ab Ende Juni, wie gut sich die niedersächsischen Unternehmen bisher auf die seit dem 25. Mai geltende Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) eingestellt haben. In einer branchenübergreifenden Querschnittsprüfung schreibt Thiels Behörde in diesen Tagen 50 Unternehmen unterschiedlicher Größe an, die Fragen zu zehn Bereichen des Datenschutzes beantworten sollen. Dieses Beispiel habe ich deshalb herausgenommen, da in der entsprechenden Pressemitteilung der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen auch der Fragenkatalog veröffentlicht wurde, der den ausgewählten Unternehmen zugesandt wurde. Dieser Fragenkatalog zeigt aus unserer Sicht sehr gut, wie der derzeitige Ansatz der Prüfung durch eine Aufsichtsbehörde ist und welches die wesentlichen Punkte der Prüfung sind. Für jedes Unternehmen eine gute Checkliste, ob die Umsetzung entsprechend diesen Fragestellungen ausreichend umgesetzt wurde. Unser Tipp ist daher, mit etwas zeitlichem Abstand die DSGVO Umsetzung nochmals anzuschauen, anhand des Fragenkataloges die Umsetzung prüfen und gleichzeitig auch im Unternehmen Nachschau halten, ob die Schulungen und Umsetzungsmaßnahmen das notwendige, datenschutzgerechte Verhalten im Unternehmen gezeitigt haben. Und prüfen, ob die zur technischen Umsetzung des Datenschutzes eingesetzte Technik auch die Ergebnisse zeigt, die ursprünglich einmal geplant [...]

By |9. Juli 2018|News|Kommentare deaktiviert für DSGVO – Was nun?

Markenrechtsmodernisierungsgesetz

Die Bundesregierung hat mit Vorlage vom 20.06.2018 das Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) in den Bundestag eingebracht. Der Entwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken und hat zum Ziel die Koexistenz der verschiedenen Markensysteme zu fördern und in ein kohärentes System von nationalen und unionsweiten Markenrechten zu überführen. Oberstes Ziel ist dabei das ausgewogene Nebeneinander von Unionsmarke und nationaler Marke. BeideMarkenformen sollen im Zuge der Reform in ihrer Eigenständigkeit gestärktwerden und zugleich nebeneinander koexistieren. Darüber hinaus verfolgt die Reform eine verstärkte Kooperation der nationalen Markenämter mit dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Gleichzeitig soll die Wettbewerbsfähigkeit der nationalen Markenämter und der nationalen Marken gestärkt werden. Weitere zentrale Anliegen der Markenrechtsreform sind die Einrichtung und Förderung eines gut funktionierenden Binnenmarktes und die Erleichterung der Eintragung, der Verwaltung und des Schutzes von Marken sowie die Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Zudem soll Rechtssicherheit in Bezug auf den Schutzumfang von Markenrechten gewährleistet und der Zugang zum Markenschutz erleichtert werden. Das Markenrecht ist darüber hinaus an die Erfordernisse eines modernen Digitalzeitalters anzupassen; die Eintragungsverfahren sind deshalb zu modernisieren und technologisch auf den neusten Stand zu bringen. Daneben soll die Bekämpfung der Produktpiraterie verbessert werden. Diese Ziele werden im Markenrechtsmodernisierungsgesetz durch folgende Maßnahmen umgesetzt: Erweiterung der Darstellungsmöglichkeiten im elektronischen Register Einführung einer nationalen Gewährleistungsmarke für Gütesiegel Einführung eines amtlichen Verfalls- und Nichtigkeitsverfahrens beim Deutschen Patent- und Markenamt Einführung einer Regelung für Waren unter zollamtlicher Überwachung Veröffentlicht von Rechtsanwalt Kast

By |6. Juli 2018|Fachbeiträge|Kommentare deaktiviert für Markenrechtsmodernisierungsgesetz