Bayerisches Schlichtungsgesetz
Der Bayerische Landtag hat am 13.12.2011 das Gesetz zur unbefristeten Verlängerung des Bayerischen Schlichtungsgesetzes beschlossen. Begründung laut der Pressemitteilung Nr. 125/11: “Die verpflichtende vorgerichtliche Streitschlichtung ist ein Erfolgsmodell! Sie schützt die Bürger davor, Geld und Nerven in einen vermeidbaren Zivilprozess zu investieren.“ Damit besteht die seit dem 01.09.2000 in Bayern nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz bestehende Verpflichtung, … Weiterlesen