Sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG, Vorbeschäftigung – Ausbildung
Sachgrundlose Befristung nach TzBfG Gemäß § 14 Absatz 2 TzBfG besteht die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis, ohne Sachgrund für die Dauer von bis zu zwei Jahren (und insgesamt von bis zu 4 Arbeitsverträgen) ohne Sachgrund zu befristen mit der Folge das Arbeitsverhältnis ohne Ausspruch einer Kündigung nach Ablauf der Befristung auslaufen zu lassen. Dies gilt jedoch … Weiterlesen