In der Praxis wird immer wieder die Insolvenzfestigkeit von Lizenzverträgen diskutiert und Möglichkeiten erwogen, wie hier Rechtssicherheit geschaffen werden kann. Ähnlich wie schon der Entwurf 2007 hat auch der Entwurf des § 108a InsO-E 2012 unterschiedliche Reaktionen der betroffenen Kreise ausgelöst. In den verschiedenen Stellungnahmen reicht die Bandbreite von uneingeschränkter Zustimmung bis zu konstruktiver Kritik, wobei bei Auswertung der aktuellen Stellungnahmen zwei „Lager “ zu erkennen sind.
Einerseits die insolvenzrechtlich geprägten Stellungnahmen, die die Struktur des § 108a InsO-E 2012 begrüssen, da er sich in das System der Insolvenzordnung einpasse und ein gutes Instrument zur Sicherung der Interessen der Masse und der Gläubiger sei. Andererseits die urheberrechtlich geprägten Stellungnahmen, die – übereinstimmend mit Teilen der aktuellen Rechtsprechung – von einem Forbestand der „Lizenz“ in der Insolvenz ausgehen und daher das im Entwurf des § 108a InsO-E 2012 vorgesehene Wahlrecht des Involvenzverwalters über den Fortbestand der Lizenz für problematisch halten.
Folgende Stellungnahmen sind derzeit (Stand 03.04.2012) im Internet veröffentlicht:
- Stellungnahme der DGRI, Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. vom 14.03.2012
- Stellungnahme der OSE, Organisation pro Software Escrow e.V. vom 15.03.2012
- Stellungnahme des BDI, Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. vom 16.03.2012
- Stellungnahme der GRUR, Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. vom 12.03.2012
- Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen
- Stellungnahme des Insolvenzrechtsausschusses des Deutschen Anwaltsvereines vom 15.03.2012
- Stellungnahme des Gravenbrucher Kreises zum Entwurf eines Gesetzes zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen
- Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Insolvenrechtsausschuss zum Referentenentwurf
Darüber hinaus führt die CR den Verfahrensstand auf und es ist in ZIP 2012, 545 ein Beitrag von Klaus Wimmer „Neue Reformüberlegungen zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzverträgen“ erschienen.
Eine Analyse der einzelnen Diskussionspunkte wird in einem gesonderten Beitrag erscheinen.