Das Embedded System – was ist das eigentlich?

Der Ausdruck eingebettetes System (auch engl. embedded system) bezeichnet eine elektronische Recheneinheit oder Computer (Datenverarbeitungseinheit), der in einen technischen Kontext eingebunden (eingebettet) ist. Dabei hat die Datenverarbeitungseinheit entweder die Aufgabe, das System, in das sie eingebettet ist, zu steuern, zu regeln oder zu überwachen. Oder die Datenverarbeitungseinheit ist für eine Form der Daten- bzw. Signalverarbeitung zuständig, beispielsweise beim Ver- bzw. Entschlüsseln, Codieren bzw. Decodieren oder Filtern.

Oft werden eingebettete Systeme speziell an eine Aufgabe angepasst. Aus Kostengründen wird eine optimierte, gemischte Hardware-Software-Implementierung gewählt. Dabei vereinigt eine solche Konstruktion die große Flexibilität von Software mit der Leistungsfähigkeit der Hardware. Die Software dient dabei sowohl zur Steuerung des Systems selbst, als auch ggf. zur Interaktion des Systems mit der Außenwelt über definierte Schnittstellen oder Protokolle (z. B. LIN-Bus, CAN-Bus oder IP über Ethernet).

Embedded Systems werden dabei durch verschiedene Softwaretypen gesteuert, wie zum Beispiel geräteimmanente Standard-Software wie BIOS (z.B. AMIBIOS) oder spezielle Betriebssysteme (z.B. Windows XP Embedded, IOS – Cisco Router Betriebssysteme),  Spezialentwicklungen für Branchenlösungen (ProOSEK und RTA-OSEK für den Automotive-Bereich, POS und QNX als Firmenlösungen) sowie „unbekannte“ Software in so genannten  „Black Box“ Lösungen (z.B. Tauchcomputer, RMOS2 Statisches Echtzeit-Betriebssystem der Siemens AG).

Aufgrund der sehr direkten Steuerung technischer Geräte kann teilweise sogar eine Patentfähigkeit von Embedded Systems vorliegen. Bei der Prüfung solcher Erfindungen, die Merkmale technischer Natur mit Merkmalen nichttechnischer Art verknüpfen, auf erfinderische Tätigkeit muss der genannte Erfindungs-gegenstand unter Einschluss der etwaigen Rechenregel berücksichtigt werden. Es darf der Erfindungsgegenstand nicht zerlegt und dann nur der Teil der Erfindung auf erfinderische Tätigkeit, d. h. Naheliegen, geprüft werden, der aus den technischen Merkmalen besteht.

Enthält eine Erfindung technische und nichttechnische Merkmale, so ist bei deren Prüfung auf erfinderische Tätigkeit der gesamte Erfindungsgegenstand unter Einschluss einer etwaigen Rechenregel zu berücksichtigen (BGH, Urt.v. 4.2.1992 – X ZR 43/91 (BPatG), Tauchcomputer). Als in diesem Bereich tätiges Unternehmen ist bei der Vorliegen einer Patentfähigkeit für eine solche Software auch besonders auf die Regelungen des Arbeitnehmererfindungsgesetzes zu achten, wird die Software durch Mitarbeiter entwickelt.

Neben den proprietären Softwaresteuerungen sind bei Embedded Systems häufig auch Linux basierte Betriebssysteme auf Open Source Basis (z.B. BlueCat Linux, ChorusOS, RTAI Linux Echtzeitsystem, Inferno) unter vielen verschiedene Lizenztypen im Einsatz (z.B. GNU General Public License (GPL), GNU Lesser General Public License (LGPL), MIT-template, Lucent Public License 1.02, FreeType). Dabei ist in diesem Bereich besonders zu beachten, dass es teilweise die Auswahlmöglichkeit unter verschiedenen offenen oder proprietären Lizenzmodellen (z.B. Inferno Operating System) gibt, so dass vor einem Einsatz genau geprüft werden muss, welches Modell für das eigene System zutreffend ist.

Auch ist den besonderen Regelungen der Open Source Lizenz bei der Lizenzierung der Software Rechnung zu tragen, denn verstößt ein Anbieter gegen die Regelungen der jeweiligen Lizenz, kann dies ein nach § 3 ABs. 1 UWG verbotenes Verhalten sein und entsprechenden Sanktionierungen unterliegen. Einen guten Überblick gibt ein aktuelles Urteil.