handshake-2Wichtiges Gestaltungsmittel für die Rechtsbeziehungen der Mandanten mit ihren Geschäftspartnern ist die Schaffung von individuellen oder allgemein im Tätigkeitsfeld des Mandanten verwendeten Verträgen, zum Beispiel der IT Vertrag und dessen Gestaltung und Erstellung. Dabei regeln Verträge nicht nur Rechtsbeziehungen, sondern sollen auch und gerade der Konfliktvermeidung zwischen den Vertragsparteien dienen. Anwaltliche Aufgabe ist es aus unserer Sicht dabei, die individuelle Situation des Mandanten zu erfassen und darauf aufbauend die Verträge zu entwickeln.

So entwickelte Verträge und bereits vorhandene Verträge sind aufeinander abzustimmen und in einen systematischen Zusammenhang zu stellen, der nicht nur eine sichere Anwendbarkeit der Verträge durch den Mandanten sicherstellt, sondern auch eine Überwachung und Anpassung der Verträge an aktuelle Rechtsentwicklungen ermöglicht.

Bei IT Verträgen, insbesondere bei Verträgen über die Erstellung oder Lieferung von Software, IT Dienstleistungen und sonstiger technischer Entwicklungen kommt es dabei besonders darauf an, die technisch geprägten Sachverhalte „zu übersetzen“ und in allgemein verständlicher Sprache rechtssicher zu formulieren. Denn wenn technische Inhalte und der rechtliche Rahmen nicht zusammenpassen, geht der rechtliche Rahmen ins Leere. Daher achten wir bei der individuellen Gestaltung der Verträge darauf, alle (Fach-)Bereiche ausreichend einzubinden.

 Die Erstellung von Verträgen und das Führen von Verhandlungen kann dabei sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache erfolgen.